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   VG Kassel, 23.06.2010 - 6 K 1390/08.KS   

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https://dejure.org/2010,31060
VG Kassel, 23.06.2010 - 6 K 1390/08.KS (https://dejure.org/2010,31060)
VG Kassel, Entscheidung vom 23.06.2010 - 6 K 1390/08.KS (https://dejure.org/2010,31060)
VG Kassel, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 6 K 1390/08.KS (https://dejure.org/2010,31060)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Gebühr für die Benutzung einer Pflanzenabfallkompostierungsanlage; Schätzung des Volumens von angelieferten Abfällen bei Kleinanlieferungen zur Festlegung der Gebühr

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung kleiner Abfallmengen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Schätzungsbefugnis für das Volumen kleiner Abfallmengen ist rechtmäßig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Schätzungsbefugnis für das Volumen kleiner Abfallmengen ist rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78

    Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung

    Auszug aus VG Kassel, 23.06.2010 - 6 K 1390/08
    Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) HessKAG, § 162 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) sind Behörden berechtigt und verpflichtet, die Grundlagen für die Erhebung einer Abgabe zu schätzen, wenn die genaue Ermittlung der relevanten Daten tatsächlich unmöglich ist oder nur unter unzumutbarem Ermittlungsaufwand erreicht werden kann (vgl. BFH, BStBl. II 1982, 24; DStZ 1986, 465; Urt. vom 07.12.1994, Az. I R 85/93).
  • VGH Hessen, 06.07.1990 - 9 TG 3533/89

    Einstweilige Anordnung auf Gewährung von Sozialhilfe an Berufsfachschülerin

    Auszug aus VG Kassel, 23.06.2010 - 6 K 1390/08
    Damit wäre dem Schriftlichkeitserfordernis des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht genüge getan (HessVGH, NVwZ-RR 1991, 199).
  • BFH, 07.12.1994 - I R 85/93
    Auszug aus VG Kassel, 23.06.2010 - 6 K 1390/08
    Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) HessKAG, § 162 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) sind Behörden berechtigt und verpflichtet, die Grundlagen für die Erhebung einer Abgabe zu schätzen, wenn die genaue Ermittlung der relevanten Daten tatsächlich unmöglich ist oder nur unter unzumutbarem Ermittlungsaufwand erreicht werden kann (vgl. BFH, BStBl. II 1982, 24; DStZ 1986, 465; Urt. vom 07.12.1994, Az. I R 85/93).
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